22. November 2024

Brückenzoll

Schon im Dezember 1850 soll Zelz das Recht für die Erhebung von Brücken- und Pflasterzoll eingeräumt worden sein.

Im März 1880 wurde durch die Königliche Regierung zu Frankfurt ein Tarif zur Erhebung von Brückengeld genehmigt und der damalige Rittergutsbesitzer in Zelz dazu angehalten, an der Hebestelle eine Tafel mit diesem Tarif errichten zu lassen. Nach einem Tarif vom Februar 1880 war u.a. folgendes Brückengeld zu entrichten:

  • für jedes angespannte Zugtier 10 Pfennig
  • bei unangespannten Tieren:
  • von jedem Pferde, Maultier oder Maulesel 10 Pfennig
  • von jedem Stück Rindvieh oder Esel 5 Pfennig
  • von jedem Fohlen, Kalb, Schaf, Lamm, Schwein oder Ziege 2 Pfennig
  • von denselben Tieren in Herden über 25 Stück je Herde 50 Pfennig

Befreit vom Brückengeld waren u. a. :

  • Fuhrwerke der Einwohner von Zelz,
  • Feuerlösch-, Kreis- und Gemeindehilfsfuhren,
  • Führen mit Materialien für Straßen- und Deichbauten und vieles andere mehr.

Im Jahre 1890 wird als Zollerhebungs berechtigte Brücke die Zelzer Brücke wie folgt beschrieben:

Eine Doppelbrücke ohne eine besondere Bezeichnung als die „Zelzer Neißebrücke“ im Dorfe Zelz selbst über die Neiße – eine kleine über das Mühlenfließ und eine große über den Hauptstrom – auf der Kommunikationsstraße von Triebel über Kemnitz und Zelz nach Jerischke.“

Die Brückenzollberechtigung hatte der Gutsbesitzer, Rudolph Paschke in Zelz, welcher den Zoll gegen einen Zahlbetrag erheben ließ. Der Brückenzoll soll in Zelz bis ca. 1915 vom Gutsherrn erhoben worden sein.

Von 1820 – 1867 wird ein Zollhaus genannt, das auch bewohnt gewesen sein soll. Noch heute ist den Einwohnern von Zelz bekannt, dass früher vor der Neißebrücke ein Schlagbaum war und daneben das Zollhaus stand, in dem der Zollwächter wohnte.

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